Sehr umfangreiche Entscheidung des LG Hanau in Menschenhandelsverfahren zum Nachteil thailändischer Transsexueller nebst BGH-Revisionsentscheidung in die Datenbank eingestellt

Sehr umfangreiche Entscheidung des LG Hanau in Menschenhandelsverfahren zum Nachteil thailändischer Transsexueller nebst BGH-Revisionsentscheidung in die Datenbank eingestellt

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In seinem Urteil vom 03.06.2020 verurteilt das LG die beiden Hauptangeklagten zu langjährigen Freiheitsstrafen, macht umfassende Ausführungen zum Vorgehen des deutsch/thailändischen Netzwerkes und ordnet Vermögensabschöpfung in Höhe von mehr als 1 Mio. € an.

Der BGH hat mit Entscheidung vom 21.04.2021 die Revision der Angeklagten weitgehend abgewiesen, lediglich die Steuerdelikte teilweise für verjährt erklärt.