In seinem aktuellen Urteil vom 07.10.2021 verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Aserbaidschan wegen des Verstoßes gegen Zwangsarbeit gem. Art. 4 Europäische Menschenrechtskonvention, insbesondere wegen mangelnder Ermittlungen wegen Menschenhandels und spricht 33 Bauarbeitern aus Bosnien und Herzegowina je USD 5.000,00 Schadenersatz zu.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen Aserbaidschan wegen mangelnder Ermittlungen zur Arbeitsausbeutung in DB eingestellt
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